Was muss ich zur Bundestagswahl 2025 wissen?

Die Bundestagswahl entscheidet über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Normalerweise findet die Bundestagswahl turnusmäßig alle vier Jahre statt. Der Bundespräsident legt in Abstimmung mit der Bundesregierung und den Bundesländern den Termin der Wahl fest. Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz.

Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Ursprünglich war sie für den 28. September 2025 angesetzt. Nach dem Bruch der Regierungskoalition am 6. November 2024 und der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz löste der Bundespräsident am 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag auf und legte den Wahltermin auf den 23. Februar 2025 fest.

Wer ist bei der Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt?

Sie können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn Sie:

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,

- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten, und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und im Markt Marktleugast bis zu einem noch festzulegenden Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast eingetragen.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, sind wahlberechtigt. In diesem Fall müssen Sie jedoch bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.

Wie können Sie das Wahlamt erreichen?

Das Wahlamt ist zu den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast persönlich erreichbar:

Montag - Freitag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich Donnerstag

15.00 Uhr - 17.30 Uhr

 

Weiterhin könnem Sie das Wahlamt telefonisch (Tel. 09255/ 947-20 und Tel. 09255/ 947-21) erreichen:

Montag - Mittwoch

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Sie möchten bei der Bundestagswahl 2025 per Briefwahl abstimmen?

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 an die Bürgerinnen und Bürger im Markt Marktleugast erfolgt seit dem 22.01.2025. 

Sofern Briefwahl gewünscht wird, bitten wir den entsprechenden Antrag umgehend dem Wahlamt zukommen zu lassen. Gerne können Sie den Wahlschein einfach online, schriftlich per Post, persönlich im Wahlamt oder per QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, spätestens bis Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder beim zuständigen Wahlamt.

Wir weisen darauf hin, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aber frühestens ab 10.02.2025 durch die Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast vorgenommen werden kann, da erst ab diesem Zeitpunkt die notwendigen Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. 

Hier können Sie Ihre Wahlunterlagen beantragen.

Sie möchten das Wählerverzeichnis einsehen und Ihre Angaben prüfen?

Gerne finden Sie hier die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl.